Baustoffe der Klasse B1 sind schwer entflammbar. Sie dürfen nach Entfernen der Zündquelle nicht selbstständig weiterbrennen. Beispiele sind Gipskartonplatten mit gelochter Oberfläche, HWL-Platten, Wärmedämmputzsysteme nach DIN 18550-3. Baustoffe der Klasse B2 sind normal entflammbar.
