Diese Folien reflektieren, ähnlich wie Verkehrszeichen, das einfallende Licht. Die Verwendung im Bereich der StVO unterliegt gesetzlichen Bestimmungen. So ist in bestimmten Fällen neben der eigentlichen Werbebeschriftung eine ebenfalls retroreflektierende Folie an den Fahrzeugkonturen anzubringen.